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Redaktion

Petitionsausschuss des Thüringer Landtages

By Allgemein

Der Petitionsausschuss entscheidet über die an den Landtag gerichteten Petitionen (Artikel 65 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Das Petitionsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie, der Petitionsausschuss die wichtigste Schnittstelle zwischen dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern. Aus diesem Grunde kommt dem Petitionsausschuss eine ganz besondere Bedeutung zu.

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